Mit Profis am Berg Bergschulen Vorarlberger Bergführerverband
Mit Profis am Berg Canyoningschulen Vorarlberger Bergführerverband
Mit Profis am Berg Wanderschulen Vorarlberger Bergführerverband
Mit Profis am Berg Sportkletterschulen Vorarlberger Bergführerverband
Werde ein Teil von uns Anmeldung einer Bergsportschule Was muss ich beachten?
Bei der Anmeldung einer Bergsportschule gilt es einiges zu beachten. Die genauen Richtlinien sind im Vorarlberger Bergführergesetz detailliert beschrieben. Prinzipiell bedarf der Betrieb einer Schule für Bergsteigen, Canyoning, Sportklettern oder Wandern einer Bewilligung der Landesregierung.
- Die Bewilligung für den Betrieb einer Schule nach darf – abhängig vom Berechtigungsumfang – nur Personen erteilt werden, die Bergführer*innen, Canyoningführer*innen, Sportkletterlehrer*innen oder Wanderführer*innen sind und nachweislich mindestens fünf Jahre den Beruf ausgeübt haben.
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- Die Bewilligung kann einer Person oder mehreren Personen gemeinsam erteilt werden. Sind es mehrere Personen, so muss jede einzelne alle Voraussetzungen erfüllen und ist jede allein für die Einhaltung dieses Gesetzes verantwortlich.
- Der Name der Schule muss sich von bereits bestehenden deutlich unterscheiden.
- Unterricht in den für Bergsteigen, Canyoning-Touren, Sportklettern oder Bergwandern erforderlichen Kenntnissen und Fertigkeiten darf eine Schule – über den eigentlichen Bewilligungsumfang hinaus – nur dann erteilen, wenn der Bewilligungsinhaber auch über eine dieser Tätigkeit entsprechende Konzession oder Berechtigung verfügt. Dasselbe gilt für das Führen und Begleiten in diesen Bereichen.
Zuständig für den Antrag auf Bewilligung zur Führung einer Bergsteigerschule ist das Amt der Vorarlberger Landesregierung. Das entsprechende Formular für den Antrag findet ihr hier.
Bei Fragen zur Bewilligung einer Bergsportschule kannst Du jederzeit gerne unsere Geschäftsstelle kontaktieren.